Aber nicht jedes Kind mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens leidet an einer Lese-Rechtschreibstörung. Von einer Legasthenie wird immer dann gesprochen, wenn die Lese- und/oder Rechtschreibleistungen eines Kindes deutlich schlechter sind, als man es gemäß seiner allgemeinen Intelligenz und seinem Alter von ihm erwarten würde. Zeigt Ihr Kind beispielsweise in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachkunde gute Leistungen, erhält aber gleichzeitig im Fach Deutsch regelmäßig sehr schlechte Beurteilungen, könnte es an einer Legasthenie leiden.
Das Gleiche gilt für Kinder, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, weil sie aus einem anderen Kulturkreis stammen.
Das Jugendamt beauftragt die logopädische Praxis Gulpers & Schiffers nach §35a Abs. 3 SGB VIII, Eingliederungshilfe aus den Lernbereich Legasthenie (Dyslexie) durchzuführen.
Die Kostenübernahme einer Therapie setzt grundsätzlich eine entsprechende Antragstellung beim Jugendamt und eine Entscheidung des Jugendamtes voraus.